Projektabschluss: Neue Schnecken für Urft-Nettersheim
2. Februar 2024Wat et nit all jöwt
12. Februar 2024Das Bundesumweltministerium hat die Richtlinie zur Förderung von Investitionen mit Demonstrationscharakter zur Verminderung von Umweltbelastungen (Umweltinnovationsprogramm) veröffentlicht. Gefördert werden modellhafte Investitionen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen in unter anderem folgenden Bereichen: Abwasserbehandlung, Klimaschutz, Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien; Ressourceneinsparung und -effizienz, etc. Gefördert werden können auch modellhafte Investitionsvorhaben, mit denen eine Anpassung an den Klimawandel erreicht werden soll, sofern dadurch Umweltbelastungen unmittelbar vermieden oder vermindert werden.
Die Anlagen und Verfahren müssen über den Stand der Technik hinausgehen oder eine neuartige Verfahrenskombination im ausgewählten Anwendungsbereich darstellen und im technischen Sinne Demonstrationscharakter (großtechnische Demonstration) haben. Die Förderrichtlinie ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten und läuft bis zum 31. Dezember 2026. Gut, dass wir unsere Kunden bei Ihren Projekten schon hinsichtlich Energieersparnis & Umweltschutz beraten und entsprechend bei unseren Planungen berücksichtigen. Ein gutes Zeichen, um den Klimawandel entgegenzuwirken und unsere Umwelt ein bisschen sauberer zu gestalten.
Quelle: Umweltinnovationsprogramm: Förderung durch das Bundesumweltministerium - GFA News (gfa-news.de)